Übersicht
Der Landkreis Emsland – Arbeitsmarktpartner für die Region
Der Landkreis Emsland hat von der Möglichkeit der Option nach § 6 a Sozialgesetzbuch II (SGB II) Gebrauch gemacht. Er ist mit der Einführung des SGB II seit Januar 2005 allein für die Beratung, Betreuung und Vermittlung von erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selber sichern können, zuständig. Der Landkreis Emsland und die Städte und Gemeinden als verantwortliche Einrichtungen für die Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II stellen sich dieser Herausforderung.
Für einen bürgerfreundlichen und effizienten Service hat der Landkreis Emsland für die Umsetzung des SGB II das Zentrum für Arbeit eingerichtet. Dort betreuen insgesamt 75 Fallmanager die Bedarfsgemeinschaften, d.h. die ALG II-Empfänger, im Landkreis Emsland „Kunden“ genannt. Die Fallmanager erarbeiten mit ihren Kunden den individuellen Unterstützungsbedarf für die Integration auf den Arbeitsmarkt.
Der ArbeitGeberService des Landkreises ist die Schnittstelle zu den Firmen der Region. Er hält den Kontakt zu den Unternehmen und bietet kostenlos die Vermittlung von Arbeitskräften nach dem Anforderungsprofil des Arbeitgebers an.
